Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 10 Sa 141/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit einer Berufung wegen nicht ausreichender Begründung; Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund; Eigenmächtiger Urlaubsantritt eines Arbeitnehmers; Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes; Anspruch des ...
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 1004; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242 § 626 Abs. 1 § 1104
Unbegründete fristlose Kündigung bei Urlaubsantritt nach Absprache unter Mitarbeiterinnen - Darlegungslast der Arbeitgeberin zur formellen Genehmigungspflicht - Entfernung von Schreiben aus Personalakte bei unzutreffender rechtlichen Wertung tatsächlichen Verhaltens - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Genehmigung für Urlaub erforderlich?
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 21.09.2004 - 5 Ca 217/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 10 Sa 141/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.07.2005 - 10 Sa 141/05
Dies folgt aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, die auf dem Gedanken von Treu und Glauben beruht (BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).